Am 29. Dezember 2005 kaufte ich in Costa Calma auf Fuerteventura in dem Geschäft “Foto Europa” per Visakarte eine Digitalkamera und eine Chipkarte für 425 Euro. Der Verkäufer im dem Laden einen seriös wirkenden Einkaufszentrums schwor Stein und Bein darauf, dass ein weltweiter Garantie-Service besteht und hierfür in Deutschland die Media Märkte zuständig sind.
Er stellte mir mit dem Ladenstempel auch einen Garantieschein aus. Der war in Englisch verfasst. Da ich dieser Sprache nicht so mächtig bin, verstand ich nicht jedes Detail. Nur nach einer ausdrücklichen Versicherung seitens des Verkäufers, es beständen weltweite Garantiebedingungen, stimmte ich dem Kauf zu.
Außerdem überließ ich dem Verkäufer meine fünf Jahre alte Analog-Kamera "Minolta". Bei der funktionierte die Elektronik-Anzeige nicht mehr. Ich nahm an, dass eine Reparatur ziemlich teuer werden würde und stimmte dem Vorschlag des Verkäufers zu, den Apparat für 200 Euro in Zahlung zu nehmen.
Nach der Rückkehr nach Deutschland ergaben meine Recherchen, dass die auf der Kamera vermerkte Marke “Penta Rex” in deutschen Media Märkten überhaupt nicht bekannt ist und demzufolge Garantie-Ansprüche auch gar nicht gewährt werden können. Der Verkäufer hat also eindeutig falsche Tatumstände vorgespiegelt. Inzwischen wandte ich mich an meine Hausbank und widerrief den Geld-Einzug.
Wird dem zugestimmt, wäre man dem Anliegen, diesen Verkaufspraktiken das Handwerk zu legen, bereits einen großen Schritt weiter. Könnte man auch den spanischen Verbraucherschutz einschalten?


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,wiedergekommen mit einem Resi, Verkaufsgespräch::

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