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Thema: Neue gesetzliche Vorschrift ab 01.01.2004

  1. #1
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    Standard Neue gesetzliche Vorschrift ab 01.01.2004

    Seit dem 01. Januar 2004 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass in allen Fahrzeugen grüne Warnwesten mitgeführt werden müssen.

    Der offizielle Hintergrund: Bei Pannen, gerade in der Dunkelheit, sind Fzg-Führer, die den fahrbaren Untersatz verlassen, stark gefährdet. Es hat in der Vergangenheit viele Unfälle gegeben, die durch das Tragen einer Warnweste evtl. hätten vermieden werden können. Nachvollziehbar, denn ausserhalb der Ortschaften wird nicht langsam gefahren und gerade bei Dunkelheit ist eine Warnweste aus der Entfernung besser zu erkennen.

    Diese Vorschrift gilt selbstverständlich auch für Mietwagen. Werft also im eigenem Interesse ein Auge darauf, denn Kontrollen seitens der Guardia Civil Trafico bzw. Policia Local werden nicht lange auf sich warten lassen.

  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von dapaya77
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    Exclamation

    Hallo Uwe,

    nur, damit jetzt keine Panikwelle losbricht: die gelben Westen sind zwar vorgeschrieben, aber Knoellchen gibt es erst ab ca. Mai.

    Liebe Gruesse und fahrt vorsichtig!
    Danie

  3. #3
    Moderator Avatar von Ingo
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    Standard

    Original geschrieben von dapaya77
    Hallo Uwe,

    nur, damit jetzt keine Panikwelle losbricht: die gelben Westen sind zwar vorgeschrieben, aber Knoellchen gibt es erst ab ca. Mai.

    Liebe Gruesse und fahrt vorsichtig!
    Danie


    Hallo Danie,

    das mit den Knöllchen mag zwar stimmen und diese erst im Mai verteilt werden, die Sicherheit aber dafür gibt es per sofort und kostenlos!

    Gruß

    Ingo
    Gruß Ingo

    ICF-SUPERBOARD-TEAM

  4. #4
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    Standard Verwarnung hin oder her

    Hallo Dani,

    Panik soll auch nicht ausbrechen. Es ist halt nur gesetzlich vorgeschrieben, diese Westen mitzuführen. Ergo müssen ab sofort die Mietfahrzeuge damit ausgerüstet sein. Eine Übergangsfrist wurde nicht eingeräumt.

    Als Fahrzeugführer steht man mit in der Verantwortung. Warum sollte also ein Mieter in Vertrauen darauf, dass evtl. erst im Mai kassiert wird, das Risiko eingehen?
    Ich würde jeden Mieter empfehlen, sollte die Warnweste nicht im Fzg. liegen, sich dieses auf dem Mietvertrag bestätigen zu lassen um unter Umständen das Verwarngeld vom Vermieter wiederzubekommen.

  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Trike Mike
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    Standard Strafe für nicht mitführen von Warnwesten

    So, die ersten Strafen wurden definitiv kassiert!!
    Also nichts mit "erst ab Mai" oder "Übergangszeit"
    Das sind immerhin 90 €.
    Gruß
    Mike
    PS: Ich wars nicht, aber eine einheimische Person.
    Trike MIKE
    Internet Café Jandía - Das einzig Wahre
    www.cosmo-office.com
    www.fuerte-trike.com

  6. #6
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    Standard neue gesetzliche Vorschriften - Warnwesten?

    Hallo,
    wo gelten denn diese neuen Vorschriften? EU oder Spanien oder ??? Habe bisher noch nichts darüber gehört oder gelesen...

  7. #7
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    Standard Warnwesten

    Diese Vorschrift gilt zumindest für Spanien und nicht nur für Fuerteventura.

    Welche Vorschriften in den anderen Ländern der EU gelten ist mir nicht bekannt.

  8. #8
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    Standard Schon kommt der 1. Nachtrag

    Ab sofort gelten diese Neuerungen:

    Die bereits beschriebenen Warnwesten müssen im Fond ( ? ) mitgeführt werden. Eine Übergangsfrist von 5 Monaten ist jetzt eingeräumt worden (Hoffentlich wissen das auch die Ordnungshüter).

    Das Telefonieren im Auto (gilt natürlich nur für den Fahrer) darf nur noch mit festinstallierten Freisprecheinrichtungen erfolgen. Sogenannte Headsets sind nicht erlaubt. Es drohen empfindliche Strafen bei Nichtbeachtung.

    Auf Tankstellen ist das Telefonieren mit dem Handy verboten und wird bei Nichtbeachtung strafrechtlich verfolgt. Ebenso ist beim Tanken der Betrieb eines Radios verboten.

    Über Sinn oder Unsinn hier zu diskutieren ist müßig. Es sind gesetzliche Regelungen, die Ihr auf Fuerteventura beachten solltet. Da in Deutschland teilweise andere Regelungen gelten, halten wir es für notwendig, Euch diese Informationen nicht vor zu enthalten.


    Denn man gute, strafzettelfreie Fahrt.

  9. #9
    Registrierter Benutzer Avatar von sinai
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    Exclamation Warnwesten nicht vergessen!

    Heute wurde in unserer Tageszeitung nochmals darauf hingewiesen, dass in Spanien für Personen, die nach einer Panne oder einem Unfall, außerhalb geschlossener Ortschaften, das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, das Tragen von reflektierenden Warnwesten (gelb, orange oder rot), Pflicht ist. Da sich normalerweise nur eine Person, zum Sichern des Fahrzeugs, auf der Fahrbahn aufhält, ist die Weste nur für den Fahrer vorgeschrieben. Sie muss dem europäischen Standard entsprechen und mit dem Kontrollzeichen EN 471 versehen sein. Empfehlenswert ist das Tragen im Sinne der Verkehrssicherheit für alle Fahrzeuginsassen, wenn sie sich auf der Fahrbahn aufhalten.

    Wer die Vorschrift missachtet, riskiert ein Bußgeld von € 92. Das ist ne Menge Geld! Primär steht jedoch der Schutz und die Sicherheit des eigenen Lebens, die durch das Tragen der Weste, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen, verbessert werden, im Vordergrund.

    Ausgenommen von der Warnwesten-Pflicht sind Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern.

    Allzeit pannen- und unfallfreie Fahrt wünscht Euch

    Ursula
    FUERTE, WER DICH BEGREIFT, IST AUF IMMER DEIN

  10. #10

    Standard Warnwesten im Auto

    Hallo,
    Es gibt auf den Canaren und ganz Spanien noch ein paar Sachen zu den Verkehrsregeln zu sagen.
    Erstens sollte eine Weste pro Person im Auto sein wenn zwei Westen dabei sind sagen die Polizisten nichts wenn man nett ist und wenn sie dich drann kriegen wollen bist du so oder so dabei.
    Also immer Freundlich sein
    Zweitens muß auch ein zweites Warndreieck an Bord sein um die Unfallstelle nach hinten und vorne abzusichern.
    Dritens WICHTIG beim tanken kein Licht anlassen sehr teuer und verboten

    Wenn etwas nicht stimmen sollte lasse ich mich gerne belehren.

    LG Chris
    Hab ne Rechtschreibschwäche aber wer den Kopf in den Sand steckt muß sich nicht wundern wenn er mit den Zähnen knirscht
    Immer mal neue Fotos bei
    http://picasaweb.google.de/fischer.fuerte

  11. #11

    Standard Noch was !

    Hab ne Rechtschreibschwäche aber wer den Kopf in den Sand steckt muß sich nicht wundern wenn er mit den Zähnen knirscht
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